Gesetzesvorentwurf zur Änderung der Gesetzgebung im Bereich der Verteilung der Aufgaben und der Finanzierung zwischen Staat und Gemein
Sehr geehrter Herr Staatsratsdirektor
Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 9. Juni 2021 in oben genannter Angelegenheit und danken, dass wir dazu Stellung nehmen können.
Einleitung:
Mit grossem Interesse haben wir Kenntnis genommen zum erwähnten Gesetzesentwurf und zur ausführlichen Botschaft. Wir anerkennen die grosse Arbeit des eingesetzten Lenkungsausschusses und der Projektgruppe und bedanken uns für ihre Bemühungen.
Die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden ist eine unabdingbare Massnahme. Die Autonomie einer Behörde der öffentlichen Hand (Staat oder Gemeinde) wird gestärkt, wenn diese am besten in der Lage ist, die Aufgabe zu übernehmen und zu erfüllen. Dieses Prinzip sollte grundsätzlich über alle Bereiche gelten und angewendet werden. Die Staatsverfassung gibt diesen Grundsatz klar vor.
Ein weiterer Grundsatz sollte gelten: «Wer befiehlt, zahlt!»
Im Gleichschritt muss dazu der Grundsatz des finanziellen Gleichgewichts zwischen Staat und Gemeinden zur Anwendung kommen. Alle drei Grundsätze wurden im 1. DETTEC-Paket grösstenteils berücksichtigt.
Die Auswahl der Bereiche im ersten Paket erachten wir als sinnvoll.
Familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen:
Wir unterstützen die klare Zuweisung dieser Aufgabe an die Gemeinden, respektive an den Freiburger Gemeindeverband als Koordinator unter den Gemeinden. Es muss allerdings noch die Verteilung der Gelder der Steuerreform geklärt werden.
Sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und professionelle Pflegefamilien
Wir befürworten die Zentralisierung der verschiedenen Bereiche und die alleinige Zuständigkeit des Staates, inklusive Finanzierung, da die Gemeinden über keine Zuständigkeiten verfügen und keine Möglichkeit haben die Kosten zu beeinflussen.
Hilfe und Pflege zu Hause
Mit der Übernahme der Zuständigkeiten und Finanzierung der Hilfe und Pflege zu Hause durch die Gemeinden sind wir einverstanden.
Betagte in Pflegeheimen
Auch wenn eine klare Aufgaben- und Kostenentflechtung einfacher zu handhaben wäre, unterstützen wir die Variante 1, wie vom CoPil vorgeschlagen. Das heisst, dass der Staat die Finanzierung der Pflegerestkosten übernimmt, und die Gemeinden tragen die Kosten der Betreuung. Die Beibehaltung der Beiträge an die Betreuungskosten erachten wir als sinnvoll. Im Konzept Senior+ haben wir das bereits bestätigt.
Finanzieller Ausgleich
Eine finanzielle Kompensation sollte grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn es nicht durch eine Aufgabenteilung zu lösen ist.
Das finanzielle Gleichgewicht des 1. Pakets durch Änderungen der Finanzierungsanteile zwischen Staat und Gemeinden in den Bereichen Ergänzungsleistungen und Vergütung der Fahrzeugsteuer herzustellen, unterstützen wir. Hingegen ist darauf zu achten, dass diese Bereiche deswegen nicht dem Prinzip «Wer befiehlt, zahlt!» zuwiderlaufen.
Zu den geänderten Artikeln haben wir keine Bemerkungen.
Schlussfolgerung
Die Schweizerische Volkspartei nimmt mit Genugtuung diesen Vorentwurf entgegen.
Die fundierten Überlegungen und Abklärungen in den vorberatenden Gremien und der vorliegende Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden führten unserer Ansicht nach zu einer unter dem Strich für das 1. DETTEC-Paket zufriedenstellenden Lösung. Das finanzielle Gleichgewicht muss aber in jedem Fall die DETTEC-Grundsätze berücksichtigen. Eine Neubewertung des finanziellen Gleichgewichts des 1- DETTEC-Pakets muss in jedem Fall vorgenommen werden. Bedingung: Die Auswirkung der Bundesreform muss bekannt sein.
Freundliche Grüsse
Schweizerische Volkspartei des Kantons Freiburg
Christophe Blaumann, Président cantonal