Sessionsbericht Oktober 2022 – Grosser Rat Kanton Freiburg
Der Grosse Rat des Kantons Freiburg tagte anlässlich seiner Oktober-Session vom Dienstag, 11. Oktober 2022 bis Freitag, 14. Oktober im Rathaus zu Freiburg. Energie- und Steuer-Themen sowie die 1.und 2. Lesung des Grossratsgesetzes waren dabei die bestimmenden Themenbereiche. Weiter wurden einzelne Beisitzer für die Bezirksgerichte Saane, Vivisbach und Sense sowie für das Friedensgericht Saane, ein Beisitzer bei der Enteignungskommission und ein Mitglied sowie ein Ersatzmitglied für die Aufsichtsbehörde über das Grundbuch gewählt.
Auftrag: Verlängerung des Beitragszuschlags von 50% für energetische Sanierungen
Eine Gruppe von Urhebern (u.a. Nicolas Kolly) überwies dem Staatsrat den Auftrag für die Verlängerung des Beitragszuschlags von 50% für energetische Sanierungen. Mit dem am 17. Dezember 2021 eingereichten und begründeten Auftrag wird verlangt, dass die
Massnahme Nr. 1 «Verstärkung des Gebäudeprogramms», die im Oktober 2020 im Rahmen des Plans zur Wiederankurbelung der Freiburger Wirtschaft beschlossen wurde, verlängert wird, um die energetische Gebäudesanierung zu beschleunigen.
Diese Massnahme, die im Dezember 2020 in Kraft trat, musste am 10. Dezember 2021 eingestellt werden. Denn zu diesem Zeitpunkt waren so viele Projekte bewilligt, dass die gesamten für die Erhöhung der Förderbeiträge bereitgestellten Mittel (Kanton: 5 Mio. Franken; Bund: 10 Mio. Franken) bereits zugesichert waren. Seit diesem Datum liegen die Beiträge des Gebäudeprogramms wieder auf dem Niveau von vor dem Wiederankurbelungs-plan.
Der Staatsrat empfahl dem Grossen Rat, den Auftrag abzulehnen, da die laufenden Massnahmen ausreichen, das Gebäudeprogramm voraussichtlich bis 2030 fortgesetzt wird und da es nicht so aussieht, als ob der Markt noch freie Kapazitäten für einen neuen Zustrom von Projekten aufgrund einer Verlängerung des Wiederankurbelungsplans hat.
Der Auftrag wurde mit 58 JA gegen 39 Nein-Stimmen überwiesen.
Eintreten und 1. und 2. Lesung: Steuergesetz Kanton Freiburg
Der Staatsrat präsentierte dem Grossen Rat die Änderungen im Steuergesetz, welche ab 1.1.2023 in Kraft treten sollen. In der Debatte anlässlich der 1. Lesung und teilweise auch in der 2. Lesung wurde von den Ratslinken versucht, die durch Motionen überwiesenen Steuerreduktionen nochmals anzugreifen, d.h. die Steuersenkungen nochmals eliminieren oder ändern zu wollen.
Dabei wurde auch die zusammen mit Hubert Dafflon im Frühjahr 2022 eingereichte Motion von Achim Schneuwly für die Senkung der Kapitalbezugssteuern aus den 2. und 3. Säulen nochmals angegriffen. Der Grosse Rat Freiburg zeigte sich jedoch stabil. Die bürgerlichen Parteien haben alle Änderungsanträge der Ratslinken in den Abstimmungen abgelehnt.
Die vom Staatsrat beantragten Änderungen im Steuergesetz des Kantons Freiburg wurden schliesslich wie vom Staatsrat vorgeschlagen vom Grossen Rat mit 68 Ja gegen 34 Nein-Stimmen genehmigt und treten ab 1.1.2023 in Kraft. Somit kommt es zu einer Revision des Steuergesetztes. Eine Mehrheit im Grossen Rat stimmte dafür und gegen den Widerstand der Ratslinken.
Motion: Totalrevision des Ausführungsgesetzes über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag, insbesondere in Bezug auf die Exmission
Nicolas Kolly und Bertrand Morel haben diese Motion am 24. März 2022 eingereicht. Sie fordern eine Regelung, welche in erster Linie den Vollzug von Gerichtsentscheiden sichergestellt. Wenn heute Polizeigewalt eingesetzt werden muss, hat die Kantonspolizei mit zahlreichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die eine Ausweisung regelmässig verunmöglichten. Überdies könnten mit einer ausführlichen Regelung auch die Interessen der Mietenden besser geschützt werden. Als gutes Beispiel zitierten die Motionsurheber die Exmissionsverordnung des Kantons Bern.
Der Staatsrat teilt die Ansicht der konsultierten Stellen, im Kanton Freiburg gesetzliche
Bestimmungen über das genaue Vorgehen bei Exmissionen einzuführen.
Mit einer solchen Regelung könnten die häufigen Schwierigkeiten der Kantonspolizei beim Vollzug von Exmissionsentscheiden verringert und eine einheitliche kantonale Praxis eingeführt werden. Der Staatsrat unterstützt deshalb die Motion und hält es für angebracht, die für die Organisation und Koordination der Exmissionen zuständige/n Stelle/n zu bestimmen.
Mit der Ausführungsgesetzgebung müsste auch der Schutz und die Neuunterbringung des ausgewiesenen Mieters oder der ausgewiesenen Mieterin sichergestellt werden, damit die Kantonspolizei von dieser Aufgabe und Verantwortung, die sie derzeit ohne formellen Auftrag wahrnimmt, entlastet würde.
Der Grosse Rat überwies die Motion mit 98 Ja ohne Gegenstimme an den Staatsrat.
Revision des Grossratsgesetzes: 1. Lesung (restliche Punkte), 2. Lesung und 3. Lesung
Die Revision des Grossratsgesetzes wurde anlässlich der 3. Lesung am Donnerstagmorgen der Session nach einer spannenden Debatte mit aus Sicht der bürgerlichen Parteien vertretbaren Entscheidungen abgeschlossen.
An der Schlussabstimmung stimmte der Grosse Rat der Revision des Grossratsgesetzes mit einem grossen Mehr (nur eine Gegenstimme) zu.
Motion: Ein Zeitungs-Jahresabonnement für alle neuen Bürgerinnen und Bürger des Kantons Freiburg
Dieses von der linken Ratsseite eingebrachte Thema wurde mit einer emotionalen Debatte von den verschiedenen politischen Seiten durchleuchtet und diskutiert.
Nicht wie vom Staatsrat vorgeschlagen und von der SVP-Fraktion unterstützt, wurde diese Motion überraschend mit 48 JA zu 40 Nein angenommen und an den Staatsrat überwiesen.
Es wird interessant sein, wie diese Gratis-Verteilung einer Tageszeitung an die neuen Bürgerinnen und Bürger des Kantons Freiburg im Vollzug ausgestaltet werden kann, ohne dabei hohe Kosten zu generieren.
Gesetz: Gesetzesentwurf zur Änderung des Gewässergesetzes
Die eingesetzte Kommission unter der Leitung (Berichterstatter) von Luca Dupré hat die dringend benötigten Gesetzesänderungen durchgearbeitet und dem Grossen Rat die Änderungen des Gewässergesetztes in der 1. und 2. Lesung vorgestellt.
Der Grosse Rat stimmte in der Schlussabstimmung der Änderung des Gewässergesetzes ohne Gegenstimme zu.
Bericht: Zukunft Autobahn A12 zwischen Düdingen und Thörishaus (Bericht zum Postulat)
Die beiden Grossräte Emanuel Waeber und Olivier Flechtner haben mit ihrem Postulat aus dem Jahr 2018 eine Machbarkeitsstudie über 5 Alternativ-Varianten (neue Streckenführungen bzw. Zubringer-Varianten) zu den üblichen Sanierungs-Varianten des ASTRA verlangt.
Das nun vorliegende «Gesamtverkehrskonzept unterer Sensebezirk» vom 23. August 2022 wurde im Juni 2022 vom eigens dafür eingesetzten Leitungsausschuss zu Handen der politischen Behörden genehmigt. Es beinhaltet eine Bestandesaufnahme und die Bestimmungen der Massnahmen für den unteren Sensebezirk mit einem Zielhorizont bis ins Jahr 2040. Die Massnahmen wurden dabei in 3 Prioritätsstufen eingeteilt.
Insbesondere die Massnahme WF5 «Neue Verbindung Autobahnanschluss Chrummatt – Flamatt A12», welche in die Priorität A aufgenommen wurde, ist für die betroffene Bevölkerung der Gemeinden Ueberstorf, Wünnewil-Flamatt und Schmitten sehr wichtig und zielführend. Diese Massnahme hat auch den Vorteil, dass kein Landwirtschaftsland vernichtet wird.
Es geht nun an die Umsetzung des Gesamtkonzeptes und der darin aufgeführten Massnahmen durch den Kanton, die Gemeinden und die Regionalverbände im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Für die Planung der Massnahmen mit Priorität A wird dabei ein Zeithorizont 2023 – 2027 angestrebt.
Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei nahm den Bericht des Staatsrates zustimmend zur Kenntnis.